Bürgerwehr

Die Monheimer Schützengesellschaft von 1858 ist der älteste vaterländische Verein der Stadt. Er wuchs aus der einstigen „Burgerwehr“, die durch die Stadtgründung auf fürstlichen Befehl hin ins Leben gerufen werden mußte; denn mit der 1340 begonnenen Umwallung der Stätte „Mouvenhaim“ war es allein nicht getan. Die neue Stadt mußte auch bewacht und im Ernstfall von ihren Bürgern verteidigt werden. Nach geleistetem Bürgereid hatte der Neubürger ja nicht nur Rechte, sondern auch die vornehmliche Pflicht, den Nutzen seiner Stadt zu fördern und Schaden von ihr zu wenden. In bezüglicher Handschrift heißt es dazu wörtlich:

 

„Ain yeder Burger, so ain aigens hauß hat, mueß sainen harnisch haben, deßgleichen, was sonnst gmaine Burger sain. Den würdt in verlayung der Burgerrecht bei iren pflichtten aufferladen, das sie sich mit haußwöhren, spieß oder püxen versehen.“

 

Demnach hatten auch die wehrhaften Monheimer „Burger“ Wehr und Waffen zu tragen. Die Aufnahme in die sogenannte „Burgerwehr“ ging für die fälligen „Burger“, vor allem für die in Frage kommende Stadtjugend, eine Musterung voraus. Jeder dazu erfaßte Monheimer durfte nicht unter 18 oder über 55 Jahre sein, weder bresthaftes Leiden noch sonstigen Leibesschaden haben.

Waren schließlich alle Wehrfähigen gefunden, ihre Anzahl aber höher als es das Burgerwehr-Soll verlangte, so konnte man doch zu guter Letzt durch gezogenes Freilos dieser weniger begehrten Bürgerpflicht noch entkommen.

Die erwählten Bürgerwehrler aber wurden eingekleidet und mit der notwendigen Wehr ausgerüstet. Zur Monheimer „Mondur“ gehörten: der Hut, ein grauer Rock mit blauem Futter und gleichfarbigen Aufschlägen, ferner ein blauer Kragen und ein Paar blaue Strümpfe. Zur Waffenausstattung zählte zunächst die Armbrust mit Pfeil, Bogen und Köcher, dann aber auch mit Aufkommen der Feuerwaffen die „Musquet, das Baionett“ als Ober- und Unterwehr samt Koppel und Patronentasche.

 

Nach dieser Ausstaffierung erfolgte auf dem Rathausplatz im Beisein des Landrichters, des Amtsbürgermeisters und seines Rates vor versammelter Burgschaft die Vorstellung der neuen Wehr und ihre Gehorsamsleistung, nach unseren heutigen Begriffen ihre Vereidigung.

 

Dann begann der Wehrdienst. Er war an allen Sonn- und Feiertagen nach Beendigung des Gottesdienstes abzuleisten, und zwar von Ostern bis Mitte Oktober. Die obligatorische Ausbildung oblag dem „Trillmeister“ und seinen Mitchargen: dem Veldtwaibel, Corporal, den 3 Rott- und 3 Schützenmeistern. Mit klingendem Spiel zogen die Schützen in Uniform zur Schießstätte. Sie lag ursprünglich im „Pflüzenspan“ oberhalb des Friedhofweihers. Dort stand auch das erste Schießhaus bis weit noch nach dem 30jährigen Kriege. In ihm waren die benötigten Schießstände, wovon aus man über die Schießwiese hinweg auf die vor dem Kugelfang aufgestellten „Vogelstangen“ und späteren Schützenscheiben schoß.

 

Da draußen auf der Schießstätte ging es natürlich etwas militärisch zu, was so manchem Bürgersöhnchen nicht gerade nach dem Geschmack war. Um aber doch der Ausbildung und besonders der „Manneszucht“ genügend Nachdruck zu verleihen, gab es auch in Monheim die obrigkeitliche Schützenordnung, die nach dem ausdrücklichen fürstlichen Befehl 1670 und nochmals 1712 zu erneuern war. Wer sich durch freche Red oder andere Widersetzlichkeit gegen die Schützenordnung verging, kam unweigerlich auf Stunden in den Stock oder nur so ins „Gewölb“.

 

Ihre Feuertaufe erhielt die Monheimer Bürgerwehr wohl, als 1422 die Riesgrafen ihr einstiges Monheim im Schwertstreich nahmen. Und auch 1462 ward sie gefordert, als die übermächtigen Feinde ihres Landshuter Herzogs Ludwig ihre Stadt in Schutt und Asche legten.

 

“Bürgerwehr anno 1600.“ Echte Schützentradition wurde anläßlich der Fahnenweihe im Jahre 1974 von Ludwig Zausinger, mit der ehemaligen Bürgerwehr in Erinnerung gebracht. Die Darstellung erfolgte von 18 Schützen in althistorischer Kleidung, die auch dieses Fest mit ihrer Teilnahme bereichern. (Siehe Bild „Bürgerwehr von 1974)